
Start / Checklisten / Berufshaftpflicht-Check für Ärzte
Verträge altern leiser als Praxen sich verändern. Diese Checkliste führt Sie in elf Punkten durch alles, was eine Arzt-Haftpflicht heute können muss — vom Versicherungsschein bis zur Nachhaftung. Haken Sie ab, was erledigt ist; Ihr Fortschritt bleibt gespeichert.
0 von 12 erledigt
Seit 2021 verlangt § 95e SGB V von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten den Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflicht — und Gerichte sprechen inzwischen siebenstellige Schmerzensgelder zu. Wer seinen Vertrag vor Jahren abgeschlossen hat, prüft am besten systematisch: erst der Befund, dann die Therapie.
Tipp: Über das Info-Symbol neben jedem Punkt öffnen Sie eine ausführliche Erklärung — warum der Punkt zählt und worauf es ankommt.
Erst die Anamnese: Was genau ist heute eigentlich versichert?
Über die Jahre sammeln sich Nachträge an, die den Vertrag still verändern: Beitragsanpassungen, Bedingungsupdates, Tätigkeitsänderungen. Erst mit dem vollständigen Stand lässt sich beurteilen, was wirklich gilt. Fehlt etwas, stellt der Versicherer oder Ihr Makler die Unterlagen zusammen.
Ältere Verträge arbeiten oft mit 3 oder 5 Mio. € je Fall; moderne Arzt-Tarife setzen zunehmend 10 Mio. € pauschal an. Genauso wichtig ist die Maximierung: Sie begrenzt, wie oft die Summe pro Jahr zur Verfügung steht. § 95e SGB V verlangt mindestens die zweifache Maximierung — dreifach ist besser.
Seit 2021 müssen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte den Versicherungsschutz auf Verlangen nachweisen: mindestens 3 Mio. € je Fall, mit angestellten Ärzten 5 Mio. €. Ohne Nachweis kann das Ruhen der Zulassung angeordnet werden. Eine aktuelle Versicherungsbestätigung gehört deshalb in den Praxisordner — nicht in die Ablage „irgendwo“.
Versichert ist das gemeldete Risiko — nicht automatisch Ihr heutiger Alltag.
Viele Arzt-Tarife unterscheiden Stufen wie „ambulant ohne Operationen“ und „kleine Eingriffe“. Wer inzwischen Gastroskopien, Gelenkpunktionen oder kleine chirurgische Eingriffe durchführt, ohne dass der Vertrag es abbildet, riskiert im Schadenfall Diskussionen um die Deckung — ausgerechnet dann, wenn es teuer wird.
Bereitschaftsdienste, Vertretungen in fremden Praxen, betriebliche Impfaktionen oder gutachterliche Tätigkeit sind eigene Risiken. Vieles ist mitversichert — aber nicht alles automatisch. Eine kurze Meldung an den Versicherer schafft Klarheit und kostet oft nichts.
Telemedizin wirft eigene Fragen auf: Fernbehandlung, Dokumentation, Technikausfall, Behandlung über Landesgrenzen. Verträge aus der Zeit vor 2018 regeln das selten ausdrücklich. Lassen Sie schriftlich bestätigen, dass Ihre Videosprechstunde eingeschlossen ist.
Mit angestellten Ärzten steigt die gesetzliche Mindestdeckung auf 5 Mio. € je Fall (§ 95e SGB V) — und der Vertrag muss die Anstellung kennen. Das gilt auch für Weiterbildungsassistenten und Job-Sharing-Modelle. Prüfen Sie, ob alle aktuellen Köpfe im Vertrag stehen.
Die Rechtsform von heute — und die Haftung von morgen.
Aus der Einzelpraxis wird eine Berufsausübungsgemeinschaft, aus der BAG ein MVZ-Anteil — jede Änderung verschiebt, wer versichert sein muss und in welcher Höhe. Der Vertrag sollte die heutige Struktur spiegeln, nicht die von vor zehn Jahren.
Ansprüche wegen Personenschäden verjähren erst mit Kenntnis des Geschädigten, spätestens nach 30 Jahren (§ 199 BGB). Endet der Vertrag — etwa bei Praxisabgabe — deckt die Nachmeldefrist nur noch einen begrenzten Zeitraum, häufig 3 bis 5 Jahre. Ziel ist eine unbegrenzte Nachmeldefrist oder eine eigene Ruhestandsdeckung. Das ist der wichtigste Punkt dieser Liste, wenn Sie älter als 55 sind.
Absicherung ist ein Prozess, kein Ordner.
Praxen sind über die Telematikinfrastruktur dauerhaft vernetzt und nach § 75b SGB V zur IT-Sicherheit verpflichtet. Ein Verschlüsselungsangriff legt Terminkalender und Abrechnung lahm — klassische Berufshaftpflicht hilft dann nicht. Cyber- und Praxisausfall-Deckungen schließen diese Lücke; Altbestände enthalten sie praktisch nie.
Die Praxis ist nur die halbe Absicherung. Prüfen Sie bei der Gelegenheit die private Seite — insbesondere, ob Deckungssummen und Absicherungshöhen noch zu Einkommen und Lebenssituation passen.
Praxen verändern sich schleichend: neue Leistungen, neue Mitarbeiter, neue Technik. Ein jährlicher 15-Minuten-Review mit Ihrem Ansprechpartner hält Vertrag und Realität zusammen — und erspart die große Überraschung im Schadenfall.
Diese Checkliste ist eine unverbindliche Serviceleistung und ersetzt keine individuelle Beratung — insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung. Keine Rendite- oder Erfolgsversprechen.
Ein ehrliches Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, wo Sie stehen — und wie sich Ihre Ziele wirklich erreichen lassen.
Antwort innerhalb von 24 Stunden — keine Vertragsbindung, kein Kleingedrucktes.
Haftungsdachhinweis: Die Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und die Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG erfolgen im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des dafür verantwortlichen Haftungsträgers BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, gemäß § 3 Abs. 2 WpIG. Die BN & Partners Capital AG besitzt für die vorgenannten Wertpapierdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 15 WpIG.
Vertriebsbeschränkung: Diese Website richtet sich ausschließlich an Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere nicht an US-Personen. Einzelheiten im Impressum.