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Füllfederhalter und Brille auf einem schwarzen Notizbuch

Start  /  Stiftungen & Unternehmen

Vermögen mit Verantwortung.

Wir betreuen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Stiftungen, Kapitalgesellschaften, Holdings und gemeinnützige Organisationen. Mit einer Anlagestrategie, die zu Satzung und Gremien passt, und einem Ansprechpartner für Anlage, Vorsorge und Absicherung.

StiftungenGmbH & UGGmbH & Co. KGHoldingsVereine & gGmbH
Für wen wir arbeiten

Jede Rechtsform hat ihre eigenen Regeln.

Eine Stiftung denkt in Generationen, eine GmbH in Geschäftsjahren, ein Verein in Projekten. Wählen Sie Ihre Rechtsform und sehen Sie, worauf es ankommt.

Rechtsfähige Stiftung · Familienstiftung

Den Zweck fördern, ohne die Substanz aufzuzehren.

Eine Stiftung soll dauerhaft wirken. Das Grundstockvermögen ist ungeschmälert zu erhalten (§ 83c BGB), gleichzeitig braucht der Stiftungszweck verlässliche Erträge. Seit der Stiftungsrechtsreform 2023 gilt dafür ein bundeseinheitlicher Rahmen.

  • Kapitalerhalt: nominal gesichert oder real gegen Inflation?
  • Ordentliche Erträge und Umschichtungsgewinne sauber trennen
  • Satzung, Anlagerichtlinie und Stiftungsaufsicht im Blick behalten
  • Entscheidungen des Vorstands nachvollziehbar dokumentieren
Womit wir Sie unterstützen
  • Anlagerichtlinie gemeinsam mit Vorstand oder Kuratorium entwickeln
  • Anlagestrategie mit Blick auf planbare Ausschüttungen
  • Unterlagen für Gremiensitzungen, verständlich aufbereitet
  • Bei gemeinnützigen Stiftungen: Freistellungsbescheid für den Steuerabzug hinterlegen
Gespräch anfragen
Kapitalgesellschaft · Betriebsvermögen

Liquidität, die mitarbeitet, statt auf dem Konto zu liegen.

Viele Gesellschaften halten mehr Liquidität, als der Betrieb braucht. Wie viel davon wie lange gebunden werden kann, hängt an Investitionsplänen, Steuerzahlungen und Saisonverläufen. In der GmbH werden Kapitalerträge zudem anders besteuert als im Privatvermögen.

  • Betriebsliquidität und freie Mittel sauber abgrenzen
  • Steuerliche Besonderheiten beachten, z. B. § 8b KStG und Teilfreistellung
  • Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig prüfen
  • Betriebliche Risiken absichern: Haftpflicht, D&O, Cyber
Womit wir Sie unterstützen
  • Liquiditätsplanung in drei Stufen, abgestimmt auf Ihre Zahlen
  • Anlageberatung für freie Mittel der Gesellschaft
  • Betriebliche Altersversorgung für Mitarbeitende und Geschäftsführung
  • Gewerbliche Versicherungen im Maklervergleich
Gespräch anfragen
Personengesellschaft · Familienunternehmen

Unternehmen und Familie getrennt denken, gemeinsam planen.

In der GmbH & Co. KG greifen Gesellschaftsvertrag, Entnahmerechte und die persönliche Steuer der Kommanditisten ineinander. Vermögensfragen berühren deshalb fast immer auch die Nachfolge und das Privatvermögen der Gesellschafter.

  • Rücklagen der Gesellschaft von Entnahmen der Gesellschafter trennen
  • Nachfolge und Gesellschafterwechsel frühzeitig vorbereiten
  • Absicherung von Schlüsselpersonen und Haftungsrisiken
  • Privatvermögen der Gesellschafter mitdenken
Womit wir Sie unterstützen
  • Anlagekonzept für Rücklagen der Gesellschaft
  • Vorbereitung der Nachfolge, gemeinsam mit Steuerberater und Notar
  • Keyperson- und Risikoabsicherung
  • Private Vorsorge- und Vermögensplanung der Gesellschafter
Gespräch anfragen
Holding · vermögensverwaltende GmbH

Vermögen strukturiert halten, über Generationen.

Holding- und vermögensverwaltende Gesellschaften bündeln Beteiligungen, Immobilien und Kapitalanlagen. Welche Anlagen in welcher Struktur sinnvoll sind, hängt stark von der steuerlichen Situation ab. Deshalb arbeiten wir hier eng mit Ihrer Steuerberatung zusammen.

  • Anlageklassen passend zur Struktur auswählen
  • Streuung über Beteiligungen, Immobilien und Wertpapiere
  • Ausschüttungen und Thesaurierung aufeinander abstimmen
  • Übertragung auf die nächste Generation vorbereiten
Womit wir Sie unterstützen
  • Anlageberatung für das Wertpapiervermögen der Gesellschaft
  • Immobilien als Kapitalanlage und deren Finanzierung
  • Abstimmung mit Steuerberatung und Rechtsberatung
  • Regelmäßige Überprüfung der Gesamtstruktur
Gespräch anfragen
Gemeinnützige Körperschaft

Rücklagen bilden, die Gemeinnützigkeit schützen.

Gemeinnützige Vereine und gGmbHs müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für den satzungsmäßigen Zweck verwenden. Zulässige Rücklagen dürfen angelegt werden. Dabei zählen Sicherheit, Verfügbarkeit und eine saubere Dokumentation mehr als die letzte Nachkommastelle.

  • Zweckgebundene und freie Rücklagen unterscheiden
  • Verfügbarkeit passend zu geplanten Projekten sichern
  • Kapitalertragsteuer-Abzug mit Freistellungsbescheid vermeiden
  • Vorstand und Mitgliederversammlung transparent informieren
Womit wir Sie unterstützen
  • Anlagekonzept für Rücklagen mit klaren Laufzeiten
  • Anlagerichtlinie als Entscheidungsgrundlage für den Vorstand
  • Unterlagen für Kassenprüfung und Mitgliederversammlung
  • Absicherung von Ehrenamt und Vorstand, z. B. D&O
Gespräch anfragen
0Stufenordnen Ihre Liquidität: Betrieb, Reserve, strategisches Vermögen
0%von Veräußerungsgewinnen aus Aktien bleiben in Kapitalgesellschaften steuerfrei (§ 8b KStG)
0%Teilfreistellung auf Erträge aus Aktienfonds für Körperschaften (§ 20 InvStG)
0Stellenhat die LEI, ohne die juristische Personen keine Wertpapiere handeln
Unsere Leistungen

Sechs Themen, ein fester Ansprechpartner

Wir verbinden Anlageberatung, Vorsorge und Absicherung. So müssen Vorstand oder Geschäftsführung nicht mit fünf verschiedenen Dienstleistern sprechen.

Liquiditätsplanung

Was braucht der Betrieb sofort, was in den nächsten Jahren, was langfristig? Wir ordnen Ihre Mittel in drei Stufen und halten die Planung aktuell.

Das Drei-Stufen-Modell

Anlagestrategie & Anlageberatung

Breit gestreute Anlagen passend zu Zeithorizont, Risikotragfähigkeit und Satzung. Mit Geeignetheitsprüfung und schriftlicher Dokumentation.

Zum Vermögensaufbau

Anlagerichtlinie

Ein kurzes, verbindliches Dokument für Gremien: erlaubte Anlageklassen, Grenzen, Zuständigkeiten und Berichtswege. Wir entwickeln es mit Ihnen.

So gehen wir vor

Betriebliche Altersversorgung

bAV für Mitarbeitende als Bindungsinstrument, Versorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer und die Überprüfung bestehender Pensionszusagen.

Was ist bAV?

Gewerbliche Absicherung

Betriebshaftpflicht, D&O für Geschäftsführung und Vorstand, Cyber, Inhalts- und Keyperson-Absicherung. Als Makler vergleichen wir den Markt.

Zur Absicherung

Nachfolge & Struktur

Unternehmensnachfolge, Familienstiftung oder Holding: Wir bereiten die Vermögensseite vor und stimmen uns mit Steuerberatung und Notar ab.

Generationen & Nachlass
Das Drei-Stufen-Modell

Erst die Sicherheit, dann die Rendite.

Bevor wir über Anlagen sprechen, klären wir, welches Geld wann gebraucht wird. Erst wenn Betrieb und geplante Vorhaben gesichert sind, kann der Rest langfristig arbeiten.

Stufe 1

Betriebsliquidität

sofort verfügbar

Laufende Ausgaben, Gehälter, Steuervorauszahlungen und ein Puffer für Unvorhergesehenes.

  • Geschäftskonto & Tagesgeld
  • Höhe nach Ihren Monatsausgaben
Stufe 2

Reserve

etwa 1 bis 3 Jahre

Geld für geplante Investitionen, Projekte oder Ausschüttungen, deren Zeitpunkt absehbar ist.

  • Fest- und Tagesgeld, Geldmarkt
  • Kurz laufende Anleihen
Stufe 3

Strategisches Vermögen

5 Jahre und länger

Mittel, die auf absehbare Zeit nicht gebraucht werden und Schwankungen aushalten können.

  • Breit gestreute Wertpapiere
  • Je nach Satzung auch Sachwerte

Vereinfachte Darstellung. Die konkrete Aufteilung hängt von Ihrer Planung, Satzung und Risikotragfähigkeit ab. Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen, Verluste sind möglich.

So arbeiten wir

Entscheidungen, die Sie vor Ihren Gremien vertreten können.

Vorstand, Kuratorium oder Gesellschafterversammlung wollen nachvollziehen, warum etwas entschieden wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Schritt.

Termin online buchen
1

Bestandsaufnahme

Satzung oder Gesellschaftsvertrag, vorhandene Anlagen, Liquiditätsplanung, Zuständigkeiten. Auf Wunsch direkt mit Ihrer Steuerberatung.

2

Anlagerichtlinie

Ziele, Risikogrenzen und Anlageklassen halten wir schriftlich fest, als Grundlage für jede spätere Entscheidung.

3

Empfehlung & Umsetzung

Mit Geeignetheitsprüfung, Kostenaufstellung und schriftlicher Begründung. Umgesetzt wird erst nach Ihrem Beschluss.

4

Berichte & Überprüfung

Verständliche Unterlagen für Ihre Sitzungen und mindestens einmal im Jahr ein Termin, in dem wir Strategie und Richtlinie überprüfen.

Gut vorbereitet

Welche Unterlagen wir brauchen

Für ein Depot oder einen Vertrag auf eine juristische Person verlangt das Geldwäschegesetz mehr Nachweise als bei Privatpersonen. Mit dieser Liste geht es schneller.

Gesellschaften

  • Aktueller Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag und aktuelle Gesellschafterliste
  • Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister)
  • Ausweisdokumente der vertretungsberechtigten Personen
  • LEI der Gesellschaft für Wertpapiergeschäfte
  • Letzter Jahresabschluss

Stiftungen & Vereine

  • Satzung in der aktuellen Fassung
  • Anerkennungsurkunde bzw. Auszug aus dem Vereinsregister
  • Vertretungsbescheinigung der Stiftungsaufsicht oder Vorstandsbeschluss
  • Ausweisdokumente der vertretungsberechtigten Personen
  • Bei Gemeinnützigkeit: aktueller Freistellungsbescheid
  • LEI für Wertpapiergeschäfte, sofern vorhanden
Wichtig: Wir sind Finanz- und Versicherungsberater, keine Steuerberater oder Rechtsanwälte. Steuerliche und rechtliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung bzw. Kanzlei. Wir stimmen uns gern direkt mit ihr ab.
Gespräch anfragen

Ein Termin mit Vorstand oder Geschäftsführung.

Erzählen Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden und schlagen einen Termin vor, gern auch direkt vor einer Gremiensitzung oder gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.

  • Erstgespräch kostenfrei und unverbindlich
  • Vor Ort, per Video oder telefonisch
  • Auf Wunsch gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung
Worum geht es? (Mehrfachauswahl)

Vertraulich und unverbindlich. Ihre Angaben nutzen wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ja. Gerade bei kleineren Organisationen mit ehrenamtlichem Vorstand hilft eine klare, schriftliche Anlagerichtlinie, weil sie Entscheidungen vereinfacht und nachvollziehbar macht.
Grundsätzlich ja. Das Gesetz schreibt keine bestimmten Anlageklassen vor. Maßgeblich sind die Satzung, eine etwaige Anlagerichtlinie und der Auftrag, das Grundstockvermögen ungeschmälert zu erhalten (§ 83c BGB). Seit 2023 regelt § 84a Abs. 2 BGB außerdem, dass der Vorstand nicht pflichtwidrig handelt, wenn er auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohl der Stiftung entscheidet. Eine dokumentierte Anlagestrategie ist dafür die beste Grundlage.
In aller Regel nicht. Stiftungen, Vereine und die meisten GmbHs gelten als Privatkunden und haben damit das höchste gesetzliche Schutzniveau. Als professionelle Kunden gelten Unternehmen erst, wenn sie zwei von drei Größenmerkmalen erreichen: 20 Mio. € Bilanzsumme, 40 Mio. € Umsatz oder 2 Mio. € Eigenmittel (§ 67 Abs. 2 WpHG).
Die LEI (Legal Entity Identifier) ist eine weltweit eindeutige, 20-stellige Kennung für Unternehmen und Organisationen. Juristische Personen brauchen sie, bevor Wertpapiergeschäfte ausgeführt werden können. Sie wird bei einer Vergabestelle beantragt und muss jährlich verlängert werden. Wir sagen Ihnen, wie das schnell geht.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. In der GmbH werden laufende Erträge mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet, für Aktien und Fonds gelten jedoch Sonderregeln wie § 8b KStG und die Teilfreistellung nach § 20 InvStG. Eine Ausschüttung löst dagegen Steuern beim Gesellschafter aus. Die steuerliche Bewertung gehört zu Ihrer Steuerberatung. Wir liefern die Anlageseite und stimmen uns auf Wunsch direkt ab.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Bevor wir eine konkrete Empfehlung aussprechen, erhalten Sie alle Kosten und etwaige Zuwendungen schriftlich aufgeschlüsselt, so wie es die gesetzlichen Vorgaben verlangen.
Nein. Steuer- und Rechtsberatung übernehmen wir nicht. Wir arbeiten aber gern mit Ihrer Steuerberatung, Ihrer Kanzlei oder Ihrem Notar zusammen, damit Anlage, Struktur und Nachfolge zusammenpassen.
Kostenlos & unverbindlich

Reden wir über das, was Ihnen wirklich wichtig ist.

Ein ehrliches Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, wo Sie stehen — und wie sich Ihre Ziele wirklich erreichen lassen.

Antwort innerhalb von 24 Stunden — keine Vertragsbindung, kein Kleingedrucktes.

Haftungsdachhinweis: Die Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und die Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG erfolgen im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des dafür verantwortlichen Haftungsträgers BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, gemäß § 3 Abs. 2 WpIG. Die BN & Partners Capital AG besitzt für die vorgenannten Wertpapierdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 15 WpIG.

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