
Start / Stiftungen & Unternehmen
Wir betreuen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Stiftungen, Kapitalgesellschaften, Holdings und gemeinnützige Organisationen. Mit einer Anlagestrategie, die zu Satzung und Gremien passt, und einem Ansprechpartner für Anlage, Vorsorge und Absicherung.
Eine Stiftung denkt in Generationen, eine GmbH in Geschäftsjahren, ein Verein in Projekten. Wählen Sie Ihre Rechtsform und sehen Sie, worauf es ankommt.
Eine Stiftung soll dauerhaft wirken. Das Grundstockvermögen ist ungeschmälert zu erhalten (§ 83c BGB), gleichzeitig braucht der Stiftungszweck verlässliche Erträge. Seit der Stiftungsrechtsreform 2023 gilt dafür ein bundeseinheitlicher Rahmen.
Viele Gesellschaften halten mehr Liquidität, als der Betrieb braucht. Wie viel davon wie lange gebunden werden kann, hängt an Investitionsplänen, Steuerzahlungen und Saisonverläufen. In der GmbH werden Kapitalerträge zudem anders besteuert als im Privatvermögen.
In der GmbH & Co. KG greifen Gesellschaftsvertrag, Entnahmerechte und die persönliche Steuer der Kommanditisten ineinander. Vermögensfragen berühren deshalb fast immer auch die Nachfolge und das Privatvermögen der Gesellschafter.
Holding- und vermögensverwaltende Gesellschaften bündeln Beteiligungen, Immobilien und Kapitalanlagen. Welche Anlagen in welcher Struktur sinnvoll sind, hängt stark von der steuerlichen Situation ab. Deshalb arbeiten wir hier eng mit Ihrer Steuerberatung zusammen.
Gemeinnützige Vereine und gGmbHs müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für den satzungsmäßigen Zweck verwenden. Zulässige Rücklagen dürfen angelegt werden. Dabei zählen Sicherheit, Verfügbarkeit und eine saubere Dokumentation mehr als die letzte Nachkommastelle.
Wir verbinden Anlageberatung, Vorsorge und Absicherung. So müssen Vorstand oder Geschäftsführung nicht mit fünf verschiedenen Dienstleistern sprechen.
Was braucht der Betrieb sofort, was in den nächsten Jahren, was langfristig? Wir ordnen Ihre Mittel in drei Stufen und halten die Planung aktuell.
Das Drei-Stufen-ModellBreit gestreute Anlagen passend zu Zeithorizont, Risikotragfähigkeit und Satzung. Mit Geeignetheitsprüfung und schriftlicher Dokumentation.
Zum VermögensaufbauEin kurzes, verbindliches Dokument für Gremien: erlaubte Anlageklassen, Grenzen, Zuständigkeiten und Berichtswege. Wir entwickeln es mit Ihnen.
So gehen wir vorbAV für Mitarbeitende als Bindungsinstrument, Versorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer und die Überprüfung bestehender Pensionszusagen.
Was ist bAV?Betriebshaftpflicht, D&O für Geschäftsführung und Vorstand, Cyber, Inhalts- und Keyperson-Absicherung. Als Makler vergleichen wir den Markt.
Zur AbsicherungUnternehmensnachfolge, Familienstiftung oder Holding: Wir bereiten die Vermögensseite vor und stimmen uns mit Steuerberatung und Notar ab.
Generationen & NachlassBevor wir über Anlagen sprechen, klären wir, welches Geld wann gebraucht wird. Erst wenn Betrieb und geplante Vorhaben gesichert sind, kann der Rest langfristig arbeiten.
Laufende Ausgaben, Gehälter, Steuervorauszahlungen und ein Puffer für Unvorhergesehenes.
Geld für geplante Investitionen, Projekte oder Ausschüttungen, deren Zeitpunkt absehbar ist.
Mittel, die auf absehbare Zeit nicht gebraucht werden und Schwankungen aushalten können.
Vereinfachte Darstellung. Die konkrete Aufteilung hängt von Ihrer Planung, Satzung und Risikotragfähigkeit ab. Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen, Verluste sind möglich.
Vorstand, Kuratorium oder Gesellschafterversammlung wollen nachvollziehen, warum etwas entschieden wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Schritt.
Termin online buchenSatzung oder Gesellschaftsvertrag, vorhandene Anlagen, Liquiditätsplanung, Zuständigkeiten. Auf Wunsch direkt mit Ihrer Steuerberatung.
Ziele, Risikogrenzen und Anlageklassen halten wir schriftlich fest, als Grundlage für jede spätere Entscheidung.
Mit Geeignetheitsprüfung, Kostenaufstellung und schriftlicher Begründung. Umgesetzt wird erst nach Ihrem Beschluss.
Verständliche Unterlagen für Ihre Sitzungen und mindestens einmal im Jahr ein Termin, in dem wir Strategie und Richtlinie überprüfen.
Für ein Depot oder einen Vertrag auf eine juristische Person verlangt das Geldwäschegesetz mehr Nachweise als bei Privatpersonen. Mit dieser Liste geht es schneller.
Erzählen Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden und schlagen einen Termin vor, gern auch direkt vor einer Gremiensitzung oder gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.
Ein ehrliches Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, wo Sie stehen — und wie sich Ihre Ziele wirklich erreichen lassen.
Antwort innerhalb von 24 Stunden — keine Vertragsbindung, kein Kleingedrucktes.
Haftungsdachhinweis: Die Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und die Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG erfolgen im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des dafür verantwortlichen Haftungsträgers BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, gemäß § 3 Abs. 2 WpIG. Die BN & Partners Capital AG besitzt für die vorgenannten Wertpapierdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 15 WpIG.
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