
Start / Checklisten / Familiengründung
Zwischen Kliniktasche und Schlafmangel gehen Fristen leicht unter. Diese Liste sortiert, was vor der Geburt, in den ersten Wochen und im ersten Jahr wirklich zu tun ist.
0 von 21 erledigt
Mit einem Kind ändert sich alles — auch finanziell. Manches ist an Fristen gebunden und später nur schwer nachzuholen. Der Rest darf in Ruhe wachsen. Diese Liste trennt das eine vom anderen.
Tipp: Über das Info-Symbol neben jedem Punkt öffnen Sie eine ausführliche Erklärung — warum der Punkt zählt und worauf es ankommt.
Was sich jetzt noch entspannt erledigen lässt.
Für die Anmeldung der Elternzeit gelten feste Fristen vor dem geplanten Beginn, und sie muss schriftlich erfolgen. Wer zu spät dran ist, verschiebt den Beginn — mit direkten Folgen für Kündigungsschutz und Planung. Legen Sie sich die Frist in den Kalender.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Monate vor der Geburt — bei der Mutter vor Beginn des Mutterschutzes. Deshalb kann sich schon die Wahl der Steuerklasse im Vorfeld deutlich auswirken. Wer die Nachweise vorab sammelt, spart nach der Geburt Wochen.
Sind beide Eltern gesetzlich versichert, ist das Kind in der Regel beitragsfrei familienversichert. Bei gemischten Konstellationen — ein Elternteil privat, einer gesetzlich — hängt es von Einkommen und Versicherungsart ab, und es kann teuer werden. Diese Frage sollte vor der Geburt geklärt sein.
Sind die Eltern nicht verheiratet, entsteht das gemeinsame Sorgerecht nicht automatisch — es braucht Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung. Beides lässt sich beim Jugendamt oder Standesamt kostenfrei und bereits vor der Geburt erledigen. Das erspart später Formalitäten in einer ohnehin vollen Zeit.
Fristgebunden — hier lohnt sich Tempo.
Fast jede Stelle — Krankenkasse, Elterngeldstelle, Familienkasse, Arbeitgeber — will eine eigene Ausfertigung. Beantragen Sie gleich mehrere; einzeln nachbestellen ist umständlicher als alles auf einmal mitzunehmen. Viele Kliniken helfen beim Antrag.
Kindergeld wird nur für einen begrenzten Zeitraum rückwirkend ausgezahlt — wer zu lange wartet, verliert bares Geld endgültig. Der Antrag geht an die Familienkasse und braucht die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes, die automatisch per Post kommt.
Auch das Elterngeld wird nur begrenzt rückwirkend gezahlt. Der Antrag lohnt sich früh, weil die Bearbeitung Wochen dauern kann — und weil das Geld genau dann gebraucht wird, wenn das Gehalt wegfällt.
Die beitragsfreie Familienversicherung setzt eine rechtzeitige Anmeldung voraus. Melden Sie sich gleich nach der Geburt bei der Kasse — mit Geburtsurkunde. Dann ist das Kind ab dem ersten Tag geschützt.
Kinder sind in der Privathaftpflicht der Eltern in der Regel mitversichert. Wichtig ist die Klausel zu deliktunfähigen Kindern: Kleine Kinder haften rechtlich nicht — ohne diese Klausel bleibt der Nachbar auf dem Schaden sitzen, und das belastet vor allem das Verhältnis.
Der unbequeme Teil — und der wichtigste.
Meist wird nur der Hauptverdiener abgesichert. Fällt aber der betreuende Elternteil aus, entsteht ebenfalls eine Lücke — Kinderbetreuung muss dann bezahlt werden, oft über Jahre. Eine Absicherung über Kreuz ist zudem steuerlich häufig günstiger.
Die Arbeitskraft ist der größte Vermögenswert junger Familien — größer als jedes Depot. Der Schutz ist umso günstiger, je jünger und gesünder man ihn abschließt. Wer wartet, zahlt mehr oder bekommt ihn gar nicht mehr.
Prüfen Sie nach der Geburt, wer in Ihren Policen als bezugsberechtigt eingetragen ist. Bei unverheirateten Paaren ist das besonders wichtig: Ohne Eintrag geht die Leistung nicht automatisch an den Partner.
Ohne Verfügung entscheidet das Familiengericht, wer Vormund wird — und trifft die Wahl unter Umständen anders, als Sie es täten. Mit einer Sorgerechtsverfügung benennen Sie die Person Ihres Vertrauens. Sie gehört in den Notfallordner.
Kleine Beträge, sehr viel Zeit — die stärkste Kombination, die es gibt.
Bis zur Volljährigkeit sind es achtzehn Jahre — ein Anlagehorizont, von dem Erwachsene meist nur träumen. Deshalb wirkt der Zinseszins hier am stärksten, und schon kleine monatliche Beträge summieren sich erheblich. Wichtig ist nur, früh anzufangen.
Läuft das Depot auf das Kind, hat es eigene Steuerfreibeträge — das kann Erträge komplett steuerfrei stellen. Die Kehrseite: Mit achtzehn gehört das Geld rechtlich dem Kind, und es entscheidet allein darüber. Außerdem kann Vermögen des Kindes bei BAföG oder der Familienversicherung nachteilig sein.
Über achtzehn Jahre summieren sich Geschenke von Großeltern, Paten und Verwandten auf einen erstaunlichen Betrag — wenn sie angelegt werden statt auf einem unverzinsten Konto zu liegen. Ein fester Ort für dieses Geld verhindert, dass es im Alltag versickert.
Schenkungsfreibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung, und Großeltern haben gegenüber Enkeln einen eigenen Freibetrag. Wer früh und regelmäßig überträgt, kann größere Vermögen steuerlich deutlich schonender weitergeben — das ist ein Gespräch, das sich lohnt.
Was jetzt entschieden wird, wirkt zwei Jahrzehnte.
In der Elternzeit sinkt das Einkommen, während die Ausgaben steigen. Wer das vorher durchrechnet, gerät nicht in die Situation, Rücklagen aufbrauchen zu müssen. Planen Sie mit dem Elterngeld, nicht mit dem bisherigen Nettogehalt.
Viele Familien kaufen genau dann, wenn das Einkommen vorübergehend niedriger ist. Rechnen Sie die Rate deshalb gegen das Elternzeit-Budget, nicht gegen das Gehalt von davor — und lassen Sie Luft für die Zeit danach.
Das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen. Ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel des Elternteils, der später zu Hause bleibt, kann das Elterngeld spürbar erhöhen — dafür gelten allerdings Vorlaufzeiten. Wer erst nach der Geburt daran denkt, ist zu spät.
Mit dem Kind kommen neue Dokumente und neue Fragen: Sorgerechtsverfügung, Bezugsrechte, Kinderkonto. Nehmen Sie sie in den Notfallordner auf, solange es präsent ist.
Diese Checkliste ist eine unverbindliche Serviceleistung und ersetzt keine individuelle Beratung — insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung. Keine Rendite- oder Erfolgsversprechen.
Ein ehrliches Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, wo Sie stehen — und wie sich Ihre Ziele wirklich erreichen lassen.
Antwort innerhalb von 24 Stunden — keine Vertragsbindung, kein Kleingedrucktes.
Haftungsdachhinweis: Die Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und die Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG erfolgen im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des dafür verantwortlichen Haftungsträgers BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, gemäß § 3 Abs. 2 WpIG. Die BN & Partners Capital AG besitzt für die vorgenannten Wertpapierdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 15 WpIG.
Vertriebsbeschränkung: Diese Website richtet sich ausschließlich an Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere nicht an US-Personen. Einzelheiten im Impressum.