Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr steuerfrei (1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für zusammenveranlagte Paare).
Mit einem Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank stellen Sie sicher, dass Erträge bis zu dieser Grenze ohne Abzug bei Ihnen ankommen. Bei mehreren Depots lässt sich der Betrag aufteilen.
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Hinweis: Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.