Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer im Ernstfall — etwa nach Unfall oder Krankheit — Ihre Angelegenheiten regeln darf: Finanzen, Verträge, Gesundheitsfragen.
Ohne sie bestellt das Betreuungsgericht einen — womöglich fremden — Betreuer. Eine Vorsorgevollmacht, idealerweise ergänzt um Betreuungs- und Patientenverfügung, gehört daher zu jeder Nachlassplanung.
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Hinweis: Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.