Altersvorsorge Vermögensaufbau Immobilien Immobiliensuche Absicherung Generationen & Nachlass Seltene Erden & Metalle Für Ärztinnen & Ärzte Tools & Analysen Ratgeber Finanzlexikon Häufige Fragen Checklisten Über uns Karriere Kontakt Kundenbereich Kostenloses Erstgespräch
Erben & Schenken

Start  /  Ratgeber  /  Generationen & Nachlass

Erben und Schenken: Mit der 10-Jahres-Frist Steuern sparen

Wer sein Vermögen weitergeben möchte, sollte früh planen. Mit den richtigen Freibeträgen und etwas Vorlauf lässt sich die Steuerlast für Ihre Familie oft deutlich senken.

Die Freibeträge kennen

Wie viel steuerfrei übertragen werden kann, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner haben mit 500.000 € den höchsten Freibetrag, Kinder können je Elternteil 400.000 € steuerfrei erhalten, Enkel 200.000 €.

Was darüber hinausgeht, unterliegt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer — mit Sätzen, die je nach Steuerklasse und Höhe spürbar ausfallen können.

Der Trick mit der 10-Jahres-Frist

Freibeträge gelten nicht nur einmal, sondern alle zehn Jahre neu. Wer früh beginnt, kann sein Vermögen in mehreren Etappen steuerfrei übertragen — über 20 oder 30 Jahre summiert sich das beträchtlich.

Schenken zu Lebzeiten

Eine Schenkung zu Lebzeiten hat zwei Vorteile: Sie nutzen die Freibeträge mehrfach und erleben die Freude des Beschenkten noch mit. Wichtig ist, die eigene Versorgung dabei nie aus dem Blick zu verlieren.

Das Berliner Testament — Vorsicht Steuerfalle

Viele Ehepaare setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und die Kinder erst danach. Steuerlich kann das ungünstig sein, weil Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall ungenutzt verfallen. Hier lohnt sich eine genaue Planung.

Schenkungs-Optimierer

Rechnen Sie Ihr persönliches Ergebnis — kostenlos, sofort und ohne Anmeldung.

Jetzt rechnen

Mehr Hintergrund und persönliche Beratung finden Sie unter Mehr zu Generationen & Nachlass — oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Alle zehn Jahre erneut. Wer frühzeitig und in Etappen schenkt, kann über die Jahre ein Vielfaches des einmaligen Freibetrags steuerfrei übertragen.
Nein. Wir schaffen finanzielle Klarheit und arbeiten bei rechtlichen und steuerlichen Detailfragen mit den passenden Fachleuten zusammen.
Kostenlos & unverbindlich

Reden wir über das, was Ihnen wirklich wichtig ist.

Ein ehrliches Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, wo Sie stehen — und wie sich Ihre Ziele wirklich erreichen lassen.

Antwort innerhalb von 24 Stunden — keine Vertragsbindung, kein Kleingedrucktes.

Haftungsdachhinweis: Die Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und die Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG erfolgen im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des dafür verantwortlichen Haftungsträgers BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, gemäß § 3 Abs. 2 WpIG. Die BN & Partners Capital AG besitzt für die vorgenannten Wertpapierdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 15 WpIG.

Vertriebsbeschränkung: Diese Website richtet sich ausschließlich an Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere nicht an US-Personen. Einzelheiten im Impressum.