In einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen — für den Fall, dass Sie Ihren Willen selbst nicht mehr äußern können.
Sie ergänzt die Vorsorgevollmacht: Diese bestimmt, wer für Sie entscheidet; die Patientenverfügung sagt, was gelten soll. Damit sie im Ernstfall greift, sollte sie konkret formuliert und regelmäßig aktualisiert sein.
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Hinweis: Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.