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Freistellungsauftrag

Der Auftrag an Ihre Bank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei zu stellen.

Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihre Bank oder Ihren Broker an, Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 € pro Person, 2.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) ohne Steuerabzug auszuzahlen.

Ohne ihn führt die Bank auf jeden Euro Ertrag automatisch Abgeltungsteuer ab — zu viel Gezahltes holen Sie sich dann erst über die Steuererklärung zurück. Sie können den Betrag auf mehrere Banken verteilen, insgesamt aber nur einmal den Pauschbetrag ausschöpfen.

Ausführlich: Mehr zum Vermögensaufbau — oder kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

Hinweis: Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

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