Die Kapitalertragsteuer ist die Steuer auf Erträge aus Geldanlagen. Bei privaten Anlegern wird sie in der Regel als Abgeltungsteuer direkt von der Bank einbehalten: 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Damit ist die Steuerpflicht in vielen Fällen bereits abgegolten. Bis zum Sparerpauschbetrag bleiben Erträge über einen Freistellungsauftrag steuerfrei; wer insgesamt wenig Einkommen hat, kann sich über die Steuererklärung zu viel Gezahltes erstatten lassen.
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Hinweis: Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.